Haftpflichtrecht – Rechtsanwaltshaftung (Vergleich – eindeutiger Wortlaut)

Bei dem Abschluß von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen muß ein Rechtsanwalt dafür sorgen, dass der Wille seines Mandanten vollständig und richtig niedergelegt wird. Dazu gehört nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 17.01.2002 (Aktenzeichen IX ZR 182/00) auch, dass der Rechtsanwalt für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut sorgt.

In einem Rechtsstreit mußte daher ein Rechtsanwalt einem Familienvater Schadensersatz zahlen, der seiner früheren Ehefrau und den beiden gemeinsamen Kindern Unterhalt schuldet.

Nach Ansicht des BGH hat der Rechtsanwalt nämlich seine Anwaltspflichten verletzt, als er vor dem Familiengericht einen Vergleich protokollieren ließ, den der Rechtsbeistand der ehemaligen Ehefrau formuliert hatte.

Dieser Text führte später dazu, dass es nicht zu der ursprünglich von beiden Seiten verabredeten Senkung des Unterhalts bei einem Wechsel des Mannes in eine ungünstigere Steuerklasse kann. Zudem habe es der Rechtsanwalt des Mannes versäumt, zu verhindern, dass im späteren Prozeß um eine Abänderung der Zahlungshöhe das Gericht eine Vernehmung von Zeugen ablehnte. Auch dies sei rechtsfehlerhaft.