Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Im Handels- und Gesellschaftsrecht kommen verschiedene Interessengegensätze zusammen, die auch in wirtschaftlichen Gesichtspunkten anderer Rechtsgebiete beeinflusst werden.
Das Handelsrecht betrifft die Sondervorschriften des HGB für alle Arten von Kaufleuten, Handelsvertretern und sonstigen Handelsfirmen.
Besonderheiten im Handelsrecht, welches häufig als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet wird, sind u. a. das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die Rügeobliegenheit, Rechtsfragen um die Anwendung von Handelsbräuchen, die Übernahme der Firma und z. B. der häufig vorkommende Ausgleich des
Handelsvertreters.
Das Gesellschaftsrecht betrifft die innere Struktur der Gesellschaftsform, in der sich Personen zu einer entsprechenden Handelstätigkeit zusammenfinden. Von der Gründung über die Wahl der Gesellschaftsform bis zum späteren Unternehmensverkauf betreuen wir jegliche Arten von Gesellschaften. Dies gilt auch für Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern für alle Frage, die innerhalb eines Unternehmens auftreten können.
Wir beraten und vertreten in diesem Zusammenhang auch nicht nur die jeweilige Gesellschaft an sich, sondern auch die für die Gesellschaft handelnden Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) sowie auch die Gesellschafter persönlich.
Wir sind Ihre Ansprechpartner bei:
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick