Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt. Zum Wirtschaftsrecht zählt das
Wirtschaftsverfassungsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Wirtschaftsprivatrecht und das Wirtschaftsstrafrecht. Der Begriff des Wirtschaftsprivatrechts ist gesetzlich nicht fixiert. Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungsaustausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten einerseits und Unternehmen andererseits, die maßgeblich durch die Vorschriften im BGB und Handelsrecht (HGB, GmbH, AktG) u. a. festgelegt werden. Neben diesen Regelungen sind auch die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht u. a.) zu nennen. Im anwaltlichen Alltag spielt das Wirtschaftsrecht als Wirtschaftsprivatrecht eine übergeordnete Rolle. Sie greift in alle Bereiche des Lebens ein.
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Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick