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Immobilienrecht

Immobilien. Kaufen, verkaufen, (ver)erben.

Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Immobilienrechts.
Das Immobilienrecht umfasst alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Rechten an Immobilien, insbesondere Immobilienkaufverträgen, dinglichen Rechten an Grundstücken (Grundschulden, Auflassungsvormerkung, Vorkaufsrecht, Erbbaurecht etc.).

Im Immobilienrecht geht es regelmäßig um:
 
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Erbbaurechts
  • Beratung zum Kaufvertrag 
  • Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen
  • Minimierung von Haftungs- und Kostenrisiken 
  • Prüfung und Erstellung von Maklerverträgen 
  • Durchsetzung von Rechten aus Verträgen aus dem Immobilienrecht 
  • Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf von Verträgen aus Immobilienrecht
  • Prüfung von Fragen bezüglich Hypotheken und Grundschulden
 
 

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick