Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Erbrechts.
Das Erbrecht regelt den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf den Erben, wobei neben der gesetzlich geregelten Erbfolge auch die Möglichkeit besteht, die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag zu bestimmen und insoweit individuelle Anordnungen, wie etwa Vermächtnisse, getroffen werden können.