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Insolvenzrecht

Insolvenz. Sanierung. Durchsetzung.

Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Insolvenzrechts.
Das Insolvenzrecht regelt die Rechtsbeziehungen eines Schuldners gegenüber seinem Gläubiger im Falle der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung. Schuldner kann gleichermaßen eine Privatperson als auch ein Unternehmen sein. Für Privatpersonen gibt es das sog. Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung.
Für die Insolvenz von Unternehmen bestehen die Möglichkeiten der Liquidation durch Unternehmensauflösung. Es kann aber auch eine Sanierung stattfinden.
Gesetzliche Grundlagen des Insolvenzrechts finden sich insbesondere in der Insolvenzordnung (InsO), in ihrem Einführungsgesetz (EG InsO) sowie in der EU-Verordnung (EUInsVO 2015). Es gelten weiterhin die §§ 1975 ff. BGB zur Nachlassinsolvenz. Auch das Anfechtungsgesetz (AnfG) findet im Insolvenzrecht
Anwendung. Ergänzend zu den insolvenzrechtlichen Regelungen gelten die einschlägigen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) oder der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften im GmbHG, AktG, PartGG und GenG. Praxisrelevante Themen im Insolvenzrecht sind die:

  • Durchführung der Privatinsolvenz
  • Durchsetzung oder Abwehr von Anfechtungsansprüchen 
  • Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen gem. § 64 GmbHG a. F.
    bzw. § 15 b) InsO
  • Beratung zur Aussonderung und Absonderung.

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick