Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Haftpflichtrechts im Zusammenhang mit der Ausübung freier Berufe.
Hierbei übernehmen wir die Beratung und Vertretung sowohl für die Geltendmachung der oben genannten Rechte als auch für die Abwehr der Rechte
für Freiberufler. Mögliche Schadenersatzansprüche sind insbesondere bei der Haftung für Personenschäden gegeben. Hierbei bezieht sich der Schadenersatz auf die nachfolgenden Schadenpositionen: