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Haftpflichtrecht (Freie Berufe)

Anspruch. Entschädigung. Ausgleich.

Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Haftpflichtrechts im Zusammenhang mit der Ausübung freier Berufe.
Hierbei übernehmen wir die Beratung und Vertretung sowohl für die  Geltendmachung der oben genannten Rechte als auch für die Abwehr der Rechte
für Freiberufler. Mögliche Schadenersatzansprüche sind insbesondere bei der Haftung für Personenschäden gegeben. Hierbei bezieht sich der Schadenersatz auf die nachfolgenden Schadenpositionen:

 
  • Heilbehandlungskosten Schmerzensgeld (Entschädigung für körperliche und seelische Schmerzen)
  • Haushaltsführungsschaden 
  • Verdienstausfall und entgangener Gewinn
  • Urlaubsanspruch 
  • Entschädigung für Hinterbliebene 
  • Ersatz für Sachschäden 
  • Wiederherstellungskosten für beschädigte Sachen
  • Ausgleich für Minderwert (Wertverlust) 
  • entgangener Gewinn (Schadenersatz, der durch den Sachschaden entstanden
    ist).

Die Ansprüche beziehen sich insoweit insbesondere auf Schäden, die im Rahmen der Ausübung freier Berufe entstehen können. Hierzu gehören insbesondere die nachfolgenden freien Berufe:
 
  • Rechtsanwälte 
  • Steuerberater
  • Ärzte 
  • Architekten 
  • Ingenieure
 
Ihre Ansprechpartner: