Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Familienrechts.
Im Familienrecht geht es immer um familiäre Bindungen, ob Ehe oder Scheidung,
Verwandtschaft, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Umgangsrecht, Hausrat oder Namensrecht sowie Fragen im
Zusammenhang mit Adoptionen.
Geregelt und definiert ist das Familienrecht in den §§ 1297 bis 1921 BGB.
Bei dem Unterhalt unterscheidet man Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Elternunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Rechte im Familienrecht können durch entsprechende Eheverträge vor und während der Ehe geregelt werden, ebenso wie entsprechende Güterstände wie Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder der gesetzliche Güterstand.
Darüber hinaus ist das Familienrecht auch maßgebend für nichteheliche Lebensgemeinschaften und die Rechte der jeweiligen Partner.
Im Ehe- und Familienrecht bedeutet die Beauftragung eines Rechtsanwaltes immer, dass sich die maßgeblichen Familienmitglieder nicht mehr verstehen und/oder sich etwas anderes wünschen.
Mit großer Erfahrung aus jahrzehntelanger Tätigkeit helfen wir Ihnen hier gern, um Ihre Rechte zur Wirkung zu bringen.