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Verkehrsrecht

Unfall. Ordnungswidrigkeit. strafverfahren.

Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Verkehrsrechts.
Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, welches insbesondere die zivilrechtliche und versicherungsrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie die
Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren und Ordnungswidrigkeiten umfasst.

Das Verkehrsrecht umfasst u. a. folgende Teilgebiete: 

  • Autokauf und Leasing eines Kraftfahrzeuges: Kaufvertrag beim Neufahrzeug oder gebrauchtem Fahrzeug, Haftung des Verkäufers für einen Sachmangel, Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz, Ausschluss der Sachmängelhaftung, Nacherfüllung, Täuschung beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge.
  • Schadensersatzregulierung eines Verkehrsunfalles: Sachschaden am Kraftfahrzeug (Reparatur oder Totalschaden), Wertminderung, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Besuchskosten, vermehrte Bedürfnisse, Schmerzensgeld
  • Verkehrsverwaltungsrecht: Fahrtenbuchauflage, Fahrerlaubnis auf Probe, Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU, Punktestand etc.
  • Verkehrsstrafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort „Unfallflucht“, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr „Trunkenheitsfahrt oder Drogenfahrt“
  • Ordnungswidrigkeiten: Bußgeldverfahren im Straßenverkehr, Unfall, Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß etc.