Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des privaten Bau- und Architektenrechts.
Das private Baurecht ist im BGB und in der VOB/B geregelt, das Architektenrecht in der HOAI.
Im privaten Baurecht und im Architektenrecht geht es immer um die Rechtsverhältnisse der an einem Bau Beteiligten, so der Bauherren, der
Bauunternehmer, der Bauträger, Ingenieure, Architekten und Generalunternehmer.
Es geht dabei regelmäßig um das Leistungssoll in Verträgen, die Vereinbarung von Bauzeiten, Gewährleistung für Mängel, Haftung von Bauunternehmern bzw. Architekten. Generell stellt sich bei entsprechenden Streitigkeiten im Bau- und Architektenrecht, immer die Frage, ob Werklohnansprüche des Bauunternehmers oder Vergütungsansprüche des Architekten berechtigt sind.
Es geht darüber hinaus um die Prüfung von etwaigen Nachtragsforderungen, der Forderungssicherung der jeweils vorleistenden Handwerker und eine umfassende Rechnungsprüfung.
Sinnvoll ist es, vor Beginn der Beauftragung eines Bauunternehmers oder eines Architekten oder den Abschluss entsprechender Bauträgerverträge sich vom Rechtsanwalt beraten zu lassen. Erfahrungsgemäß führt dies zu einer erheblichen Reduzierung der Kosten und Risiken eines Bauvorhabens.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick