Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.
Das Arbeitsrecht ist insbesondere durch die vielfältigen Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitsnehmern und Arbeitgebern gekennzeichnet.
Dabei kommt dem Kündigungsschutzrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis besondere Bedeutung zu, wobei neben dem allgemeinen Kündigungsschutz auch der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte und in Mutterschutz und
Elternzeit befindliche Arbeitsnehmer eine Rolle spielt.
Des Weiteren umfasst das Arbeitsrecht das Betriebsverfassungsrecht mit den dort geregelten Rechten und Aufgaben eines Betriebsrates sowie das Tarifvertragsrecht, welches die Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch die Tarifvertragsparteien
(Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) regelt.
Wir vertreten Ihre Interessen im Arbeitsrecht außergerichtlich als auch vor jedem deutschen Arbeitsgericht, vor jedem deutschen Landesarbeitsgericht sowie beim Bundesarbeitsgericht.
Wir sind Ihr anwaltlicher Ansprechpartner bei:
Das Gesetz lässt Ihnen als Arbeitnehmer bei einer Kündigung nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzufechten.
Möchten Sie als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen, muss beachtet werden, dass Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnten, binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden der Gründe in Ansatz gebracht werden können. Eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit Ihrem anwaltlichen Berater ist deshalb zwingend geboten.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ewald Richter, Fachanwalt für Arbeitsrecht