Versicherungsrecht – Raucher riskieren Versicherungsschutz

Das Landgericht Coburg hat zum Aktenzeichen 11 O 220/06 entschieden, dass falsche Angaben über den eigenen Zigarettenkonsum zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.
 
In dem zur Entscheidung zugrunde liegend Fall verweigerte die Versicherung dem Sohn der an Lungenkrebs verstorbenen Versicherungsnehmerin die Auszahlung der Lebensversicherungssumme über 26.000,00 € mit der Begründung, sie habe, als die Erkrankung diagnostiziert worden sei, ihren Ärzten gegenüber eingeräumt, seit Jahren zu rauchen. Gegenüber der Versicherung hatte die Verstorbene sich in den preiswerteren Tarif für Nichtraucher hineingemogelt und damit die Assekuranz über ihren Nikotingenuss getäuscht, was zum Verlust des Versicherungsschutzes führte.