Versicherungsrecht – Kein Kündigungsrecht bei geringfügigen Arbeiten trotz Krankschreibung

Der BGH hat mit Urteil vom 18.07.2007 die Frage geklärt, ob der Versicherte eine Krankenversicherung seinen Versicherungsschutz deshalb verliert, weil er als Selbständiger trotz Krankschreibung kleinere Arbeiten ausführt. Der  Versicherer hatte den Umstand, dass geringfügige Arbeiten übernommen wurden, zum Anlass genommen, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass in diesen Fällen ein wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages nicht vorliegt.