Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 26.03.2012 unter dem Aktenzeichen 14 U 3623/11 sind als erhöhte Kraftanstrengungen im Sinne der allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen solche anzusehen, die über Kraftanstrengungen für gewöhnliche Abläufe bei Handlungen des täglichen Lebens nach dem dafür erforderlichen Kraftaufwand hinausgehen. Entschieden hat das OLG München in diesem Zusammenhang, dass ein Fußballspieler, der nach dem Wegtreten des Balles mit diesem Bein wieder auf den Boden auftritt und wegknickt nicht mit erhöhter Kraftanstrengung im vorgenannten Sinne handelt. Nach der genannten Entscheidung ist die Abweichung vom gewollten Bewegungsablauf durch das Umknicken nicht als hinreichend deutlich angesehen worden.