Bankrecht – Aufklärungspflicht bei Aktienanleihen

Der Bundesgerichtshof hat am 12.03.2002 zum Aktenzeichen XI ZR 258/01 entschieden, dass Banken beim Kauf von Aktienanleihen eine gesteigerte Aufklärungs- und Beratungspflicht treffe. Es sei aber nicht erforderlich, dass die Bank ihre Kunden – Privatanleger – beim Kauf von Aktienanleihen schriftlich auf deren Risiken hinweisen müsse. Zur schriftlichen Aufklärung hatte der Bundesgerichtshof nur gewerbliche Anlagevermittlungsgesellschaften verpflichtet.

Außerdem seien Aktienanleihen für den privat anlegenden Kunden einfacher zu durchschauen als Börsentermingeschäfte. Denn es handele sich bei dem Kauf von Aktienanleihen um ein Kassageschäft, bei dem Bank und Käufer innerhalb von zwei Tagen ihre jeweilige Leistung erbringen müßten. Es fehle dabei auch die Hebelwirkung wie bei Optionsscheinen, mit denen Anleger durch einen verhältnismäßig kleinen Einsatz gelockt werden könnten, ein großes Vermögen herbeizuspekulieren.

Das Verlustrisiko bei Aktienanleihen sei nicht größer als bei dem direkten Kauf der zugrundeliegenden Aktie.