Kündigung wegen Beleidigung?

Beleidigungen durch den Arbeitnehmer können zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Dafür ist aber in der Regel eine vorherige einschlägige Abmahnung erforderlich, es muss sich also nach vorheriger Abmahnung um eine wiederholte Beleidung handeln. Wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden hat, kann auf das Abmahnerfordernis erst recht nicht verzichtet werden, wenn sich der Arbeitnehmer für die Beleidigung ausdrücklich entschuldigt hat (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2011, 11 Sa 353/10).