Kündigung nach abgelehnter Aufhebungsvereinbarung

Das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündgung in Aussicht gestellt hatte, suchte und fand der Arbeitnehmer ein anderweitiges Arbeitsverhältnis, woraufhin er dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbot. Den Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages lehnte der Arbeitgeber ab, so dass der Arbeitnehmer die Arbeitsstelle nicht antreten konnte. Kurze Zeit später erklärte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dazu hat das Sächsische LAG entschieden, dass diese Kündigung wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unwirksamen ist (sächsisches LAG, Urteil vom 24.05.2012, 1 Sa 661/11).