Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitsverträge entgegen der gesetzlichen Regelung im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vorsehen können, dass nicht genommener Urlaub ohne zeitliche Beschränkung angesammelt wird, weshalb derartige angesammelte Urlaubsansprüche nicht dem Verfall unterliegen (BAG, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10).
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