Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat unter Bezugnahme auf eine bereits früher ergangene Entscheidung erneut klargestellt und entschieden, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben, dass ihnen der Arbeitgeber am Ende des Arbeitszeugnisses dankt und für die Zukunft alles Gute wünscht (BAG, Urteil vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11).
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