Fristlose Kündigung wegen eines Fahrverbots

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen eines gegen ihn verhängten Fahrverbotes von nur einem Monat jedenfalls dann unverhältnismäßig und unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer den Zeitraum des Fahrverbots durch Urlaub  überbrücken kann (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.08.2011, 5 Sa 295/10).