Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr entschieden, dass einem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes fristlos aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden kann, wenn der Mitarbeiter außerhalb des Dienstes strafbare Zuhälterei betreibt und dies mit seinem zu geringem Einkommen begründet (BAG, Urteil vom 28.10.2010, 2 AZR 293/09).
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