In einem nunmehr ergangenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Erwerb eines Hausgrundstücks, welches von einer Hausverwaltung betreut worden ist, nicht dazu führt, dass die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigen der Hausverwaltungsfirma durch Betriebsübergang auf den Erwerber des verwalteten Grundstücks übergehe. Denn, so das BAG, das von einer Hausverwaltung betreute Grundstück stellt kein Betriebsmittel dar sondern ist das Objekt der Verwaltungstätigkeit (BAG, Urteil vom 15.11.2012, 8 AZR 683/11).
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