Arbeitsrecht – Teilurlaub verfällt nicht

Wer nach dem 01.07. eines Jahres neu in ein Unternehmen eintritt und während dieser Zeit keinen Urlaub nimmt, kann die Urlaubstage auf das gesamte Folgejahr übertragen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) unter dem Aktenzeichen 2 Sa 78/01 entschieden mit der Begründung, ein Teilurlaubsanspruch habe nicht den gleichen Erholungswert wie ein langer, zusammenhängender Urlaub.

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