Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz zum Passivrauchen gezwungen werden und deren Arbeitgeber keine Abhilfe schaffen, können das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne Einbußen beim Arbeitslosengeld zu riskieren. Denn – wie das Hessische Landessozialgericht entschieden hat – eine so motivierte Eigenkündigung dient dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und ist daher durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt.
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