Arbeitsrecht – Rechtfertigung der Eigenkündigung des Arbeitnehmers bei Zwang zum Passivrauchen

Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz zum Passivrauchen gezwungen werden und deren Arbeitgeber keine Abhilfe schaffen, können das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne Einbußen beim Arbeitslosengeld zu riskieren. Denn – wie das Hessische Landessozialgericht entschieden hat – eine so motivierte Eigenkündigung dient dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und ist daher durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt.