Arbeitsrecht – Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil vom 31.05.2007 entschieden, dass bei privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber auch ohne vorherige Abmahnung in Betracht kommt. Das gilt auch, wenn dem Arbeitnehmer nicht ausdrücklich die private Nutzung des Internets untersagt sei. Maßgeblich für das Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, was eine vorherige Abmahnung nicht mehr erfordere, sei, in welchem Umfang die private Nutzung des Internets im Betrieb erfolgt sei und in welchem Maße dadurch vergütete Arbeitszeit versäumt worden sei.
 
Damit hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass auch in Fällen nicht ausdrücklich untersagter privater Nutzung des Internets eine verhaltsbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein kann, wenn mit der Internetnutzung eine nicht unbeträchtliche Versäumung bezahlter Arbeitszeit einhergeht.

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