Arbeitgeber machen sich nicht schadensersatzpflichtig, wenn sie einen ausländischen Arbeitnehmer, der absprachegemäß in Deutschland seinen Wohnsitz nimmt, nicht über die damit verbundenen steuerlichen Nachteile aufklären. Die richtige Versteuerung der Einnahmen ist grundsätzlich allein Sache des Arbeitnehmers. Er muß sich selbst über die Besteuerung von Einkünften informieren und sich ggfls. beraten lassen.
Dies hat das Oberlandesgericht Köln durch Urteil vom 18.05.2007 entschieden.
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