Arbeitsrecht – Arbeitsverhältnis unzulässig

Es ist unzulässig, eine arbeitsvertragliche Regelung zu treffen, die den Arbeitszeitumfang offenläßt, die Vergütung aber von der geleisteten Arbeit abhängig macht. Damit werden – so das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) unter dem Aktenzeichen 11 (6) Sa 827/01 – zwingende Vorschriften des Kündigungsschutzes umgangen. Eine entsprechende Regelung ist, weil der Arbeitgeber die Arbeitszeit ohne Entlohnung willkürlich bis auf 0 reduzieren könnte, damit nichtig.

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