Wir beraten und vertreten Sie sowohl in Ihrer Eigenschaft als Vermieter als auch als Mieter auf allen Gebieten des Miet- und WEG-Rechts.
Mietrecht
Dem Mietrecht unterfällt die Gesamtheit der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Gebrauchsüberlassung von beweglichen Sachen oder Immobilien.
Der Hauptanwendungsfall ist die Gebrauchsüberlassung von mietweise überlassenen Räumen und/oder Immobilien, wobei das Wohnungsmietrecht und
das Gewerbemietrecht andere Ausprägungen erfahren.
Im laufenden Mietverhältnis geht es oftmals um Streitigkeiten aus Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungsverlangen. Weiter geht es um
Streitigkeiten im Zuge von außerordentlichen und ordentlichen vermieterseitigen Kündigungen.
WEG-Recht
Im Recht des Wohnungseigentums geht es vor allem in großen, aber auch in kleinen Wohnungseigentumsgemeinschaften um unterschiedliche Interessen der einzelnen Miteigentümer mit entsprechendem Konfliktpotential.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer als auch in Ihrer Eigenschaft als Verwalter in allen rechtlichen Belangen.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, der Wohnungseigentümergemeinschaft
gegenüber einzelnen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Wohnungseigentumsverwalter sowie die Beziehungen der
Wohnungseigentümergemeinschaft zu Dritten nach außen.
Diese Rechtsverhältnisse sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
Im WEG-Recht sind wir Ihr anwaltlicher Ansprechpartner bei:
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Karsten Horn, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht