Beratungspflicht bei Vermittlung von Zertifikaten

Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 26.06.2012 unter XI ZR 259/11 erneut ein Urteil aufgehoben, mit dem Anlegern Schadenersatzansprüche zugesprochen worden waren. Die Kläger hatten im Februar 2007 bei der Commerzbank Zertifikate der Amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers gekauft, so dass das eigentliche Geschäft deutlich vor der Insolvenz des Unternehmens im September 2008 getätigt wurde. Die Berater seien auch nicht dazu verpflichtet gewesen, dem Geschädigten Informationen über den Gewinn oder ihre Vergütung durch die Emittentin zur Verfügung zu stellen. In den zu entscheidenden Fällen waren die Verfahren an die Oberlandesgerichte Frankfurt und Köln zurückverwiesen worden, um feststellen zu lassen, ob es ggfls. andere Pflichtverletzungen gab, die im Zusammenhang mit der Funktionsweise der Zertifikate standen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH aus September 2011 war bereits deutlich geworden, dass der BGH keine Verallgemeinerungen vornehmen will, sondern jeweils die Umstände des Einzelfalls prüft.