Bankrecht – Unwirksamkeit von Bürgschaftsverträgen

Schon bislang war in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Bürgschaften unwirksam sind.

Nunmehr hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 14.05.2002 (XI ZR 50/01) entschieden, dass es bei der Frage, ob der die Bürgschaft übernehmende Angehörige „finanziell krass überfordert“ und die Bürgschaft damit sittenwidrig und unwirksam sei, auf dessen tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ankomme. Gehöre etwa zu dem Vermögen des Bürgen eine Immobilie, müsse auch berücksichtigt werden, ob diese mit einem Grundpfandrecht belastet sei.

In diesem Punkt weicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes von seiner früheren Rechtsprechung ab. Dies wird in der Entscheidung damit begründet, dass anderenfalls ein Bürge als hinreichend leistungsfähig eingestuft werde, obwohl er es gar nicht sei.

Schließlich hat der Bundesgerichtshof in dieser jüngsten Entscheidung noch einmal bestätigt, dass ein Bürgschaftsvertrag mit einem nahen Familienangehörigen insbesondere dann sittenwidrig ist, wenn dieser dadurch wirtschaftlich krass überfordert wird und er auf Dauer zur Zahlung der Darlehnszinsen außer Stande ist.