Bankrecht – Falsche Anlageberatung

Das Thüringer Oberlandesgericht (Jena) – 5 U 693/04) hat eine Sparkasse wegen fehlerhafter Anlageberatung zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Die Sparkasse hätte dem 60-jährigen Kunden, der eine Anlage ausschließlich zur Alterssicherung wünschte, keine spekulativen Aktienfonds zum Kauf empfehlen dürfen.
Hintergrund war, dass der zuständige Kundenberater der Sparkasse zunächst mehrere ausgewogene Anlagemodelle erarbeitet, dem Kunden im Beratungsgespräch jedoch ausschließlich Aktienfonds mit stark erhöhten Risiken vorgestellt hatte. Dabei hatte er mehrfach versichert, ein Risiko bestehe nicht.