Es geht darüber hinaus um die Prüfung von etwaigen Nachtragsforderungen, der
Forderungssicherung der jeweils vorleistenden Handwerker und eine umfassende
Rechnungsprüfung.
Sinnvoll ist es, vor Beginn der Beauftragung eines Bauunternehmers oder eines
Architekten oder den Abschluss entsprechender Bauträgerverträge sich vom
Rechtsanwalt beraten zu lassen. Erfahrungsgemäß führt dies zu einer erheblichen
Reduzierung der Kosten und Risiken eines Bauvorhabens.