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Bau- und Architektenrecht

Prüfung. Forderung. Risikominimierung.

Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des privaten Bau- und
Architektenrechts. 
Das private Baurecht ist im BGB und in der VOB/B geregelt, das Architektenrecht in
der HOAI. 
Im privaten Baurecht und im Architektenrecht geht es immer um die
Rechtsverhältnisse der an einem Bau Beteiligten, so der Bauherren, der
Bauunternehmer, der Bauträger, Ingenieure, Architekten und Generalunternehmer. 
Es geht dabei regelmäßig um das Leistungssoll in Verträgen, die Vereinbarung von
Bauzeiten, Gewährleistung für Mängel, Haftung von Bauunternehmern bzw.
Architekten. Generell stellt sich bei entsprechenden Streitigkeiten im Bau- und
Architektenrecht, immer die Frage, ob Werklohnansprüche des Bauunternehmers
oder Vergütungsansprüche des Architekten berechtigt sind. 

Es geht darüber hinaus um die Prüfung von etwaigen Nachtragsforderungen, der
Forderungssicherung der jeweils vorleistenden Handwerker und eine umfassende
Rechnungsprüfung.
Sinnvoll ist es, vor Beginn der Beauftragung eines Bauunternehmers oder eines
Architekten oder den Abschluss entsprechender Bauträgerverträge sich vom
Rechtsanwalt beraten zu lassen. Erfahrungsgemäß führt dies zu einer erheblichen
Reduzierung der Kosten und Risiken eines Bauvorhabens.

Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hans-Benno Schrick